Wie für alle Pools, ist auch für die Aufstellbecken eine Baubewilligung notwendig. Meist genügt ein sogenannt vereinfachtes Verfahren: Willigen alle Nachbarn mit ihrer Unterschrift ein, wird die Erlaubnis erteilt. Sie umfasst aber auch Auflagen: Beispielsweise darf das mit Chemikalien behandelte Wasser nur in die Kanalisation abgelassen werden. Dazu ist ein entsprechender Anschluss notwendig.

Das Formular für das Baubewilligungsgesuch gibts auf der Gemeindeverwaltung. Dort steht, welche Infos Ihr Gesuch enthalten und welche Dokumente Sie beilegen müssen.
Dazu gehören:
- Situationsplan (amtlicher Katasterplan)
- Das Formular Baugesuch, eine Art Datenblatt des Vorhabens

Das Gesuch muss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Diese leitet es, wenn nötig, an die zuständige kantonale Stelle weiter.
Die Dauer des Bewilligungsverfahrens hängt von diversen Faktoren ab - unter anderem, ob die Unterlagen vollständig und korrekt und ob Einsprachen eingegangen sind. Im Kanton Waadt schwankt die Dauer zwischen 2 und 4 Wochen.

Achtung: Wer ohne Bewilligung baut, muss die Änderungen unter Umständen wieder rückgängig machen. Allerdings kann auch nachträglich eine Baubewilligung erteilt werden, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.